Nutzungsuntersagung auf EU Führerschein kann mit einer Erweiterung, zum Beispiel mit einem LKW Führerschein, ausgehebelt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Rechtmäßigkeit in einem Urteil vom September 2108 bestätigt. 

FAZIT: Wer diese Nutzungsuntersagung hat, der kann durch einen einfachen Dreh wieder mit dem alten Führerschein in Deutschland fahren.