Nutzungsuntersagung eines EU Führerscheines in Deutschland. Eine deutsche Behörde kann bei einem Wiederholungsdelikt zwar nicht den Führerschein eines anderen Ausstellerstaates einziehen, aber eine Nutzungsuntersagung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügen. Dazu wird fast immer ein Aufkleber D-durchgestrichen auf dem Führerschein aufgebracht. Das ist rechtswidrig, da diskriminierend!