Nutzungsuntersagung Führerschein

Wer ein Verkehrsdelikt mit einem ausländischen Führerschein begeht, der kann eine Nutzungsuntersagung für Deutschland erhalten.

Deutschland hat kein Recht ein Dokument, in diesem Falle einen ausländischen Führerschein einzuziehen! Das darf nur der ausstellende Staat.

Die deutschen Behörden bringen einen Aufkleber auf dem Führerschein auf, das D-durchgestrichen, was jedoch verboten ist!

In der zentralen, europäischen Führerscheindatenbank RESPER, dort sollte diese Auflage eingetragen werden, aber nicht den Aufkleber auf ein ausländisches Dokument aufbringen!

In diesem Falle hat das Strassenverkehrsamt Speyer komplett seine Kompetenzen überschritten. Der Führerschein wurde beschädigt. Man hat das “D-durchgestrichen” eingraviert!

In diesem Falle musste das Strassenverkehrsamt Delmenhorst den Aufkleber wieder entfernen, da diese Nutzungsuntersagung nicht gerechtfertigt war!
Der Schadensersatz über 8.500€ wurde bereits gerichtlich geltend gemacht!

Ist Dir so etwas ähnliches passiert, benötigst du Hilfe, dann lass es mich wissen!

Wir können deinen Führerschein in Tschechien um eine neue Klasse erweitern, z.B. Motorrad, Traktor oder LKW, und schon ist diese Nutzungsuntersagung ausgehebelt.

Diese Handhabung wurde von Bundesverwaltungsgericht Leipzig bestätigt!