Rechtslage

Es gibt zwei Punkte, die  bei der Anerkennung eines EU-Führerscheines zu beachten sind:

1. Man muß eine meldefähige Adresse haben, die mindestens 185 Tage nachgewiesen ist. Zusätzlich erfolgt eine Gewerbeanmeldungt. Diese unterstreicht nochmals den rechtmäßigen Grund zum Aufenthalt in der Tschechischen Republik! Schließlich bekommt man eine Steuer-Nr., darf Mitarbeiter beschäftigen, Auto zulassen.. Die Gewerbeanmeldung wird durch die CZ-Führerschein-Behörde akzeptiert. Gem. Artikel 43 der EU-Charta, muß die Niederlassungsfreiheit und Freizügigkeit eines EU-Bürgers jeder EU-Mitgliedstaat sicher stellen. .. und genau das erreichen wir mit der Gewerbeanmeldung! (Es gibt mehr als 100 EUGH-Entscheidungen dazu, daher keine Zweifel bei der austellenden Behörde).

Unser tschechischer Rechtsanwalt, Petr Kosizek, hat diese Methode der Gewerbeanmeldung mit uns mehrfach, bzw. mit unseren Kunden in diesem Jahr erfolgreich durchgezogen. Siehe Bestätigungsschreiben vom 11.März 2013!, hier rechts oben!

2. Zum Zeitpunkt des Führerschein-Antrages (nicht die Ausbildung und Prüfung),  darf kein Fahrverbot mehr vorhanden sein, und man darf in keinem Besitz eines Führerscheines sein. Das wird ehedem durch die ausstellende Behörde überprüft.

 

CZ_DL_Nochmal_einen

Hier einige Beispiele, dass die Führerscheine mit Gewerbeanmeldung ausgestellt werden! Beim ersten Führerschein  handelt es sich um den Führerschein, zu dem der CZ-Anwalt, Peter Kosizek, die Bestätigung geschrieben hat (hier oben rechts zum download).

Die aktuellste Entscheidung vom EUGH, 1.März 2012, C-467/10, und 24.April 2012 (Hoffman-Entscheidung) bestätigt nochmals, dass Deutschland jeden EU-Führerschein anerkennen muss, selbst wenn man in Deutschland keinen Führerschein mehr bekommen würde. Es muss jedoch ein “abprüfbarer” Wohnsitz nachgewiesen werden. Diese “abprüfbare” Notwendigkeiten haben wir bereits seit Herbst 2011 gelöst. Eine ordentliche Gewebeanmeldung, die nochmals den Aufenthalt/Tätigkeit in Tschechien belegt, ist seit 2013 die “ergänzende” Notwendigkeit. Alle Nachweise werden von einem tschechischem Anwalt beaufsichtigt und dokumentiert, so dass am Ende, bei der Antragstellung zum Führerschein keine Probleme entstehen – und “abprüfbare” Nachweise rechtzeitig “aufgebaut” worden sind 🙂

 

eine  Stellungnahme des ADAC vom 7.3.2012 bestätigt (zähneknirschend), dass EU-Führerschein in DE gültig!

Somit können Sie davon ausgehen, dass Sie als Fahrschüler auch weiterhin alle Voraussetzungen erfüllen, die zum Erwerb einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland vorgeschrieben sind.

Dies bestätigt auch unser Anwalt Herr. Wandt:

anwalt

Die Führerscheinausbildung findet in 2 Kursen an verlängerten Wochenende statt. Beim Grundkurs wird die Aufenthaltsbestätigung abgeholt Dieser Kurs dauert 7 Tage, Mittwoch bis Mittwoch und umfasst die Grundeinweisung in Theorie- und Praxis-Ausbildung. Ca.4 Wochen nach diesem Termin nehmen Sie am Prüfungskurs teil, Sonntag bis Mittwoch (Prüfung)6. Es sind für den Führerscheinerwerb insgesamt zwei Kurse notwendig. Diese können Sie bequem mit unserem Shuttle-Fahrzeug ab Würzburg bewältigen.

So kommen Sie schnell ans Ziel: Sobald Sie die Nachweise vollständig bei uns eingereicht haben und Ihre Aufenthaltsgenehmigung abgeholt haben beginnt die 185 Tage Frist. Unter gewissen Umständen kann der gesamte Führerscheinerwerb schneller gehen, denn es gibt bei der 185-Tage-Regelung Ausnahmen. Sprechen Sie uns darauf an!

{jd_file category==10 count==0}

Weitere themenrelevante Inhalte auf unserer Webseite:{jd_file category==4 count==0}