Das Verwaltungsgericht Pilsen hat am 29.4.15 beschlossen, dass der Magistrat Karlsbad die kompletten Gerichtskosten, ca. 800€, beim Antrag zu einem Führerschein übernehmen muß!
Der Fall: Deutscher benantragt Führerschein in CZ, die Führerscheinstelle / Magistrat jedoch hat sich geweigert den Führerschein auszustellen und alle vorgelegten Nachweise als nicht relevant abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht Pilsen hat festgestellt, dass es so nicht geht und den Magistrat zur Zahlung der gesamten Verfahrenskosten verurteilt. Darüber hinaus hat das Gericht erläutert, was, bzw. wie bei einem ausländischen Antragsteller die Nachweise aussehen sollten! Es geht dabei um den Nachweis eines gewöhnlichen Wohnsitzes!
In ca. 4 Wochen wird das Urteil vorliegen, der Fahrschüler ergänzt die entsprechende Nachweise und wird seinen begehrten Führerschein erhalten.
Wir von SCOUT-LOGIC , und unsere Anwälte sind dabei die einzigsten in ganz Tschechien, die sich für Ihre Kunden einsetzen! In enger Zusammenarbeit mit unseren, auf Führerschein-Recht spezialisierten Anwälten, erstellen wir schlüssige Konzepte, die auch bei Gericht Bestand haben – was man gerade ja wieder sehen konnte – oder bereits 24.4.2012 beim Europäischen Gerichtshof!
Dieses aktuelle Beispiel zeigt wieder einmal, dass man sich in dieser sensible Angelegenheit “Führerscheinerwerb im Ausland” nur an echte Profis sollte! 🙂