Die heftig diskutierte Frage zum angeblichen Wohnsitz wird immer wieder durch Gerichtsentscheidungen entfacht. Wenn es ein Strafverfahren wegen “Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis” gibt, dann wird die Polizei im Ausstellerland, also Tschechien, Polen usw. im Rahmen eines Amtshilfeersuchen gebeten, diese damaligen Beweise / Nachweise zum Wohnort zu überprüfen. Die örtliche Polizei rückt aus, fährt an die damalige Adresse und befragt irgend welche Anwohner, bzw. auch den Vermieter. Klar ,der Vermieter kann sich nicht mehr an den Deutschen erinnern. Es waren ja zu viele, und Mietvertrag, offizielle Bankzahlungen zur Monatsmiete gibt es auch nicht. Schließlich wurde ja alles “schwarz” abgewickelt.

So, diese Polizeistreife hat die Aussagen der befragten Personen aufgenommen und sendet dieses Protokoll nach Deutschland zur ermittelnden Behörde, bzw. Staatsanwaltschaft. Und genau auf dieses Protokoll hat die Staatsanwaltschaft sehnsüchtig gewartet. Die Klage wird erhoben, der Richter hat kein Interesse sondern geht nur nach den vorliegenden Beweisen aus Tschechien, Polen, Ungarn…

Die Bestrafung : ca. 1.200€ und 2 Punkte in Flensburg

Daher:

Nur bei Vermittlern einchecken, die ordentliche Mietverträge, mit monatlichen Zahlungen vorweisen können. Das ist zwar kein Allheilmittel, jedoch werden die “Gegenargumente” kleiner..