seit 2004 mehr als 10 Mal "dafür!"
Seit 2004 hat der EUGH – der Europäische Gerichtshof mehr als 10 Mal zum EU Führerschein entschieden. Und fast immer war es Deutschland, die eines auf die “Mütze” bekommen haben! Hier werde ich schrittweise alle wichtigen Entscheidungen auflisten und meine Kommentierung in “nicht-juristischer” Formulierung so verständlich wie möglich dar zu legen.
wer z.B. den Suchbegriff “EU Führerschein Gericht” eingibt, der wird von einer Fülle von gerichtlichen Entscheidungen zu diesem Thema erschlagen. Sehr oft ergehen falsche Richtersprüche auf unterer Ebene, also Amts- und Landgericht, welche dann später durch unser oberstes Gericht BGH, bzw. EUGH korrigiert werden.
Auch Richter kennen sich nicht in jedem Gesetz aus, und wenn man dann keinen erfahrenen Anwalt hat, der mit guten, griffigen Argumenten arbeitet, dann wird der Richter wie immer entscheiden.. für die Behörde.. (aber wie gesagt, dass nur in der ersten, bzw. zweiten Instanz..)..
Meine Erfahrung inzwischen, dass die Richter am Landgericht keine “Hinterbänkler” mehr sind, und in Richtung Europa entscheiden.. . 🙂
damit hat alles angefangen
- 29.04.2004 – C-476/01 Kapper-Entscheidung (grundsätzliche Anerkennung) // In diesem Verfahren ging es um die grundsätzliche Frage, ob ein im Ausland erworbener Führerschein in Deutschland anerkannt werden muß, wenn zuvor die Auflage der MPU bestanden hat.
- 06.04.2006 – C-227/05 Halbritter Entscheidung (Umscheibung trotz MPU-Auflage) // Deutscher mit Auflage zur MPU hat in Österreich seinen Führerschein neu erworben und wollte diesen anschließend in München umschreiben lassen. München hat sich geweigert und wurde durch den EUGH eines besseren belehrt!
- C 329/06 (Wiedemann) und 343/06 ( Funk) // Deutschland hat den Nachweis des Wohnsitzverstoßes erbracht, jedoch durch eigene Ermittlungen in Tschechien (Mitarbeiter des Deutschen Konsulats Prag sind zu dem angeblichen Wohnort in Tschechien gefahren). Diese Praxis hat der EUGH untersagt, da es unerlaubte “Agententätigkeit” ist. Diese Nachforschungen sind nur den inländischen Behörden erlaubt.
- 26.04.2012 – C-419/10 Hoffmann Entscheidung // Auch die 3.EU Führerscheinrichtlinie erlaubt weiterhin den Erwerb eines EU Führerscheines im Ausland! An diese letzte, richtungsweisende Entscheidung sind alle nationalen Gerichte gebunden! Siehe auch den Link! Anwalt 24 bestätigt
Eigene Erfahrung mit Shuttle-Fahrer Carlos Catalan
Viele unsere Kunden kennen Carlos Catalan. Er war für mehr als 5 Jahre unser “Shuttle-Fahrer” von Frankfurt nach Karlovy Vary. Carlos hat in dieser Zeit mehr als 500x die Grenze bei Schirnding/Eger passiert. Sehr oft wurde auch er dort kontrolliert. Schließlich sind unsere Fahrzeuge etwas sichtbar, auffällig 🙂
Als Kabel1 zum Dreh bei uns in Karlovy Vary war, und das Filmteam zum Polizeipräsidium Chemnitz gefahren ist, um dort vor Ort 3 Tschechische Führerscheine prüfen zu lassen, da haben wir auch den Führerschein von Carlos dem TV-Team mit gegeben.
Und wie der Zufall es so will, so wurde Carlos zu Hause von der örtlichen Polizei in Mosbach/Baden kontrolliert. Er hatte natürlich keinen Führerschein dabei, da ja dieser gerade bei der Polizei Chemnitz zur Überprüfung vorgelegen hatte.
Es ging zu Gericht – Vorwurf: Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis! Klar, dass Carlos seinen tschechischen Führerschein an diesem Tage dabei hatte. Die Richterin war dann doch etwas überrascht, und wollte nicht so richtig zum Positiven entscheiden.. Ich (Hans-Dieter Schwing) habe vom Besucherplatz eingewendet, “Frau Vorsitzende, sie wollen doch nicht, dass “Unfähigkeit” nach Oben befördert wird..!”.. wer ich den sei.. kam die Frage zurück.. Ich antwortete, dass ich derjeniger bin, der das alles in Tschechien zu verantworten hat.. (normalerweise ist es nicht gestattet, vom Zuschauerplatz aus mit dem Richter zu sprechen. Aber weil nur ich, eine Mitarbeiterin, kein Anwalt, da war, so hat wohl die Richterin diese Ausnahme zugelassen.
Wir hatten dann etwas “fachgesimpelt” und das Verfahren wurde eingestellt. Carlos mußte lediglich ein Ordnungsgeld von 20€ bezahlen, da er den Führerschein nicht mitgeführt hatte…
seit 2008 bis Heute – 2018
Polizei Chemnitz überprüft Führercheine vor TV Kamera
Staatsanwalt gibt auf!
Ein aktuelles Beispiel: Unser Kunde Mallorca Jörg hatte in 2017 seinen EU Führerschein in Frankreich erworben. Er wurde in seinem Heimatort bei Bremen sofort von der Polizei kontrolliert, der Führerschein wurde eingezogen und aber am 10.Tag von der Staatsanwaltschaft Oldenburg wieder heraus gegeben. (die Video Playlist findest du hier auf Youtube).
Die Staatsanwaltschaft hatte 2x sehr gründlich recherchiert, und ist dann letztendlich auch zu keinem anderen Beschluß gekommen: EU Führerschein ist gültig!